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Kosten / Abrechnung:

 

Die-Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden in der Regel nach jeder Behandlung bar bezahlt. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht. 
Selbstzahler können mit ca. 80 € /Std. Behandlungskosten rechnen.

Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten Ihnen dann die Behandlungskosten je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungsvertrag jedoch besteht immer zwischen Naturheilpraxis Amberg und Patient. Das bedeutet: unabhängig davon ob ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis Amberg für die erbrachte Leistung zu bezahlen.